Im Bereich der Sondereigentumsverwaltung kümmern wir uns zuverlässig um Ihre vermietete Eigentumswohnung. Oft ist vom Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus schwer zu unterscheiden, was zum Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört und was dem Bereich des Sondereigentums zuzuordnen ist. Als Beispiele für das Gemeinschaftseigentum sei hier genannt: Außenwände, Dach, Fundament und Treppenhaus, Außenanlagen, wohingegen Räume der Wohnung, Badeinrichtungen, Wohnungstüren und nicht tragende Wände zum Sondereigentum gehören.

Auszug der Aufgaben für die Sondereigentumsverwaltung:

 

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