Im Bereich der Sondereigentumsverwaltung kümmern wir uns zuverlässig um Ihre vermietete Eigentumswohnung. Oft ist vom Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus schwer zu unterscheiden, was zum Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört und was dem Bereich des Sondereigentums zuzuordnen ist. Als Beispiele für das Gemeinschaftseigentum sei hier genannt: Außenwände, Dach, Fundament und Treppenhaus, Außenanlagen, wohingegen Räume der Wohnung, Badeinrichtungen, Wohnungstüren und nicht tragende Wände zum Sondereigentum gehören.
Auszug der Aufgaben für die Sondereigentumsverwaltung:
- Führung von Konten für den vermietenden Wohnungseigentümer
- Vereinnahmung und Überwachung der Mietzahlungen des Wohnungsmieters
- Zahlung von Rechnungen und Forderungen für die Eigentumswohnung
- Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Erstellung einer monatlichen Aufstellung über alle Zahlungsvorgänge für den Eigentümer
- Einholung von Angeboten über Wartungs-Reparatur- und Sanierungsarbeiten in Absprache mit dem Eigentümer
- Erledigung der Korrespondenz mit Vertragspartnern und Behörden im Zusammenhang mit der Eigentumswohnung
- Mietersuche, Mietvertragserstellung und Abschluss, Kautionsabwicklung, Mieterhöhungen, Zwischenablesungen
- Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben inkl. Protokollerstellung über den Zustand der Wohnung
- Planung, Vergabe und Kontrolle der evtl. notwendigen Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen
- Einleitung von Notmaßnahmen bei unaufschiebbaren Ereignissen (z. B. Behebung eines Rohbruchs)
- Durch persönliche Besichtigung fortlaufende Begutachtung des Objektes