Eigentumsbetreuung
Sicherheitstechnik
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Ein Vermiter, der Wohnraum vermietet ist nach § 556 BGB verpflichet einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung für den Mieter zu erstellen, sofern dieser mit seiner Zahlung der Miete auch monatliche Nebenkostenvorauszahlungen leistet. Dabei gilt es für den Vermieter und den Mieter die gesetzlich geregelten Fristen einzuhalten.

Gerne übernehmen wir für Sie die professionelle Erstellung der Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter. Wir tragen Sorge dafür, dass sämtliche einzuhaltenen Fristen, seitens des Vermieters und des Mieters eingehalten werden, so daß die Ihnen, als Vermieter zustehende Nachzahlung fristgerecht eingefordert wird und das dem Mieter zustehende Guthaben fristgerecht ausbezahlt wird.

Wir haben uns dazu entschlossen kein statisches Preismodell festzulegen, da wir Ihr Objekt als individuell sehen und mit Ihnen zusammen den bestmöglichen Preis für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung ausarbeiten werden.

Unsere Preise berechnen sich wie am Markt üblich nach Wohneinheiten, dabei machen wir keinen Unterschied, ob die Wohneinheit vermietet oder leerstehend ist oder ein Mieterwechsel stattgefunden hat.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr Objekt.

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